FAMILIENRECHT

Nicht selten kommt es im Zuge von Trennung und Scheidung zu belastenden und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen. Mein Ziel ist es, für Sie außergerichtliche und einvernehmliche Regelungen herbeizuführen, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch nicht vermeiden lassen, werde ich Ihre Interessen in allen Gebieten des Familienrechts konsequent, zuverlässig und engagiert vertreten.
Hierzu gehören:

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt, Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Haushaltsteilung, Wohnungszuweisung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, Betreuung, Vormundschaft, Lebenspartnerschaft“.