ANDERE RECHTSGEBIETE

Auch auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Allgemeinen Vertragsrechtes und des Forderungseinzuges berate und vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.

Arbeitsrecht:

Häufig ergeben sich Fragen bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Ich vertrete sowohl Ihre  Interessen als Arbeitgeber als auch Ihre Interessen als Arbeitnehmer, insbesondere  im Zusammenhang mit

  • Abmahnungen
  • Kündigungen, Kündigungsschutzklagen
  • Aufhebungsverträgen, Abfindungen
  • Abwehr und Durchsetzung von Entgeltansprüchen
  • Arbeitszeugnissen etc.

Vertragsrecht:

Auf dem Gebiet des Vertragsrechts vertrete ich Ihre Interessen bei der Abwehr und Durchsetzung von Forderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Beendigung und Aufhebung von Verträgen; Kündigung, Rücktritt, Anfechtung; Sachmängel, Gewährleistungsrechte, Schadensersatzrecht, Kaufverträge, Online-Kauf, Dienstverträge, Werkvertragsrecht etc.

Forderungseinzug:

Säumige Schuldner werden von mir zunächst mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben unter kurzer Fristsetzung aufgefordert, die offenen Forderungen zu begleichen. Nicht selten reagieren diese hierauf und begleichen die Forderung, so dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich sind. Die Schuldner haben aufgrund ihres Zahlungsverzuges u.a. auch die entstehenden Anwaltskosten zu ersetzen.

Erfolgt auf das Mahnschreiben keine Reaktion, wird nach ergebnislosem Fristablauf in Absprache mit dem Gläubiger der Anspruch umgehend gerichtlich oder mahngerichtlich geltend gemacht. Ziel es ist, möglichst schnell einen Vollstreckungstitel zu erhalten, aus dem die Forderung dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann. Hierzu zählen u.a. Lohn- und Kontopfändungen, mobiliare Zwangsvollstreckung und Verwertung gepfändeter Gegenstände, Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerung etc.