VERKEHRSRECHT

Unfallregulierung

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie sich über Ihre Rechte umfassend informieren, bevor Sie mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kommunizieren oder bei Ihrer Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, mit der Sie Ihre Schadensersatzansprüche in Höhe der Reparaturkosten an die Werkstatt abtreten.

Der gegnerischen Haftpflichtversicherung geht es ausschließlich um  die eigenen wirtschaftlichen Interessen. Ziel der Haftpflichtversicherer ist es, den Schaden möglichst gering zu halten. Hier können Sie unter Umständen viel Geld verschenken, indem Sie  Ihnen zustehende Schadenspositionen nicht geltend machen. Auch sollten Sie sich nicht auf darauf einlassen, Ihr Fahrzeug im Schadensfall durch einen Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung begutachten zu lassen, auch wenn seitens der Haftpflichtversicherer  der Eindruck erweckt wird,  als bestünde hierauf ein Anspruch. Sie dürfen diese Begutachtung verweigern und sollten dies auch tun. Sie haben einen Anspruch darauf,  einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.  Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles muss die gegnerische Versicherung auch die insoweit anfallenden Kosten  tragen.

Im Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, für den der Unfallverursacher allein haftet, muss dieser bzw. die hinter diesem stehende Haftpflichtversicherung ebenso die Kosten Ihres Rechtsanwalts zahlen.

Nach einen unverschuldeten Verkehrsunfall sollte daher immer ein mit dem Verkehrsrecht vertrauter Rechtsanwalt Ihr erster Ansprechpartner sein und nicht die Kfzw.-Werkstatt oder die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ich als Ihre Anwältin achte darauf, dass Ihnen alle Schadenspositionen erstattet werden.

Orndungswidrigkeiten / Strafverfahren

Sie sind zu schnell gefahren oder haben einen Rotlichtverstoß begangen und sind dabei erwischt worden?
Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht und haben ggf. andere Personen dadurch verletzt?

Bevor Sie voreilige und ggf. für Sie nachteilige Angaben gegenüber den Verfolgungsbehörden machen, lassen Sie sich anwaltlich beraten.